Ein Prozesskostenfinanzierer unterstützt Sie, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht als Selbstzahler auftreten möchten oder können.
- Übernimmt alle Anwaltskosten, Gerichtskosten und weitere Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Klage
- Trägt das gesamte Risiko - Auch wenn nicht zu Ihren Gunsten geurteilt wird
- Wird im Erfolgsfall anteilig aus dem Erlös Ihrer Klage vergütet
- Arbeitet eng mit Rogert & Ulbrich zusammen
Welche Entschädigung Sie zu erwarten haben, zeigt unsere Übersicht (rechts im Bild) auf einen Blick. Bis 20. April müssen alle Anspruchsberechtigten entscheiden, ob sie die einmalige Entschädigungszahlung annehmen. Doch jetzt können Sie vorab genauso viel als Vorschuss erhalten, wie der Autohersteller Ihnen angeboten hat und erhalten vor Provisionsabzug für den Prozesskostenfinanzierer bis zu 100 % des ursprünglichen Kaufpreises zzgl. 4 % jährliche Zinsen.