Aus dem dreijährigen Erfahrungsschatz mit der Rechtsprechung in den Abgasskandalfällen hat sich herauskristallisiert, dass sich der rechtliche Weg über die Rückerstattung im Wege des Schadenersatzes oder im Wege der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen mit deutlichem Abstand am sinnvollsten erscheint. Durch die Berechnungsweise des Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer werden Sie so gestellt, als hätte das Fahrzeug lediglich einen üblichen und normalen Wertverlust aufgrund der Alterung und der Laufleistung erfahren, nicht aber aufgrund der Betroffenheit durch den Abgasskandal.
Ältere Fahrzeuge mit niedriger Laufleistung werden aufgrund der mangelnden Berücksichtigung des Alters bei der von der Rechtssprechung verwendeten Berechnungsweise deutlich bevorzugt. So kann etwa ein fast 10 Jahre alter Golf, der allerdings seit dem Kauf kaum bewegt wurde, praktisch zum Kaufpreis zurückgegeben werden.