Es gibt ein zwingendes Europarecht welches festlegt, wie hoch die Stickoxidbelastung in europäischen Städten maximal sein darf.
Die Grenze dient der Vorbeugung und Vermeidung von Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen. Sie liegt bei 40 Mikrogramm/Kubikmeter Atemluft und ist seit 2010 verbindlich. Seit Jahren wird diese in vielen Städten Deutschlands sehenden Auges überschritten. Zu den Städten gehören Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt/M., Stuttgart, Reutlingen, Wiesbaden, Darmstadt, Gelsenkirchen, Aachen, Wiesbaden und einige andere.
Das Umweltbundesamt (UBA) stellt fest, dass Hauptverursacher mit mindestens zwei Dritteln der Immissionen der Diesel-Pkw ist. Auf ihrer Internetpräsenz kann man den Jahresdurchschnitt in einem Stadtbezirk ebenso nachvollziehen, wie die aktuell gemessenen Werte. Dennoch weigern sich die zuständigen Bundesländer bislang, effektive Maßnahmen in den Luftreinhalteplänen der Städte vorschreiben zu lassen, um die Grenze einzuhalten.
Aus diesem Grund hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsclub Deutschland e.V. erfolgreich gegen die Bundesländer geklagt. Das Ziel: die Durchsetzung und Vorsehung von Dieselfahrverboten in den Luftreinhalteplänen.