Neben der Gesundheitsbeeinträchtigung und der Umweltverschmutzung gehören auch Wertverlust, Dieselfahrverbot und Stilllegung des Fahrzeugs samt Verlust des Versicherungsschutzes zu den denkbaren Folgen des Abgasskandals. Geschädigte erhalten zumeist einen Brief, in dem die kostenlose Nachrüstung des Diesel-Fahrzeugs angeboten wird. Diese Rückrufaktion wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg für alle Autos mit illegaler Motorsteuerung angeordnet. Allerdings warnen unter anderem der ADAC und das Kraftfahrt-Bundesamt selbst vor Motorschäden oder negativen Auswirkungen auf Motor und Kraftstoffverbrauch nach der Umrüstung.
Die Wirkungsweise der Software Updates, die als Nachrüstung angeboten werden, führt in aller Regel erstaunlicherweise nicht dazu, dass nach dem Software Update die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Zudem stellen die Software Updates einen erheblichen Eingriff in ein System dar, das für diesen Eingriff nicht konzipiert wurde. Es bedarf daher eines weit häufigeren „Freibrennens“ des Abgasrückführungssystems, um Schäden am Abgasreinigungs-, Abgasrückführungs- und innermotorischen Systems abzuwenden. Da ein solches „Freibrennen“ nur mit warmem Motor auf längeren Fahrten erfolgt, stellt sich bei typischen Kurzstreckenfahrern häufig schon nach kurzer Zeit das Problem verrußter AGR-Ventile ein, gefolgt von defekten Rußpartikelfiltern und Dieselkatalysatoren bis hin zum kapitalen Motorschaden durch Versottung. Vor diesen Folgen warnt auch das norditalienische Testlabor Vela, das die Software Updates für die Europäische Kommission einer Untersuchung unterzogen hat.
Für den Fall, dass das Software Update nicht aufgespielt wird, besteht ein relativ hohes Risiko, dass die Straßenverkehrsbehörde die Fahrzeugstilllegung androht. Auch im Falle anwaltlicher Intervention sind die Erfolgsaussichten einer Abwendung der Stilllegung derzeit bei lediglich rund 50 %.
Als Betroffener des Abgasskandals können Sie sowohl gegen den Verkäufer als auch den Hersteller des Fahrzeugs vorgehen. Gegen den Hersteller bestehen deliktische Schadensersatzansprüche, sofern ein Schaden eindeutig nachgewiesen werden kann. Der Verkäufer muss nur Schadensersatz leisten, wenn er selbst den Schaden zu verschulden hat. Darüber hinaus besteht beim Verkäufer das Recht auf Nachbesserung, Minderung sowie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Beim Rücktritt vom Kaufvertrag bekommen Sie durch Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs den Kaufpreis erstattet, meist abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer. Für Betroffene ist der Rücktritt eine gute und einfache Möglichkeit, sich der Probleme im Rahmen des Dieselskandals zu entledigen. Die annähernd selbe Rechtsfolge hat die Durchsetzung deliktischer Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller.
Beziehen Sie in jedem Fall eine professionelle Beratung durch erfahrene Anwälte im Abgasskandal, um sich Ihre Handlungsmöglichkeiten zu erschließen. Wir vertreten rund 9000 Mandanten, die vom Abgasskandal betroffen sind, und haben circa 1000 Mandanten den geltend gemachten Betrag für ihr Fahrzeug erstritten. Täglich kommen durchschnittlich 30 bis 40 entschädigte Mandanten hinzu.. Unsere beeindruckende Urteilssammlung mit Urteilslandkarte jetzt ansehen! Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, um nicht auf dem eingetretenen Schaden sitzen zu bleiben! Bedenken Sie dabei, dass es keinen Grund zur Annahme gibt, dass der galoppierende Wertverlust nicht weiter fortschreitet.