Weltweit sind weltweit rund 1,2 Millionen Skoda-Fahrzeuge von vom Abgasskandal betroffen. Es geht um Skoda Diesel-Modelle mit Motoren des Typs EA 189, der auch bei VW und Audi verbaut wurde. Die besagten EA 189-Aggregate wurden bei Skoda in folgende betroffene Modelle der Baujahre ca. 2009-2015 verbaut:
Fabia II, Roomster, Rapid, Octavia II, Superb II sowie YEti.
Aktuellen Tests und gerichtlichen Urteilen zufolge sind auch Skoda-Modelle, die mit dem EA288 Motor ausgestattet sind, unmittelbar vom Skoda Abgassaknal betroffen.
Mit weiteren Rückrufen den das KBA ist zu rechnen. Hundertausenden Fahrzeuge könnten betroffen sein.
Vor Jahren wurde bekannt, dass VW illegale Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten in seine Fahrzeugen verbaute. Damit ging auch der Škoda Dieselskandal einher. Für hunderttausende Škoda Diesel-Fahrzeuge werden Rückrufaktionen angeordnet.
Als Skoda-Kunde sind Sie nicht nur durch Fahrverbote und eine mögliche Stilllegung Ihres Fahrzeugs, sondern auch durch den Wertverlust Ihres Autos gefährdet. Sie sind vorsätzlich getäuscht worden und haben Anspruch auf Schadeersatz.
Sie können den vollen Kaufpreis zurückfordern und den Wagen abgeben.
Wenn Sie Ihr Auto behalten möchten, können Sie den sogenannten “kleinen Schadensersatz” einklagen. Letzterer liegt in der Regel bei bis zu 20% der Kaufpreises. Ihr Anspruch auf eine Entschädigung seitens Skoda-Fahrzeugs besteht auch dann, wenn Sie den Wagen bereits verkauft haben.
Wenn Sie Ihr Skoda Diesel-Fahrzeug finanziert haben, können Sie den sogenannten “Widerrufsjoker” nutzen. In diesem Fall geben Sie das Altfahrzeug durch den Widerruf der Finanzierung zurück und kommen so zu Ihrem Recht.
Lassen Sie sich von den führenden Anwälten im Abgasskandal beraten und prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch!
Landgericht Darmstadt gibt EA288-Klage statt!
Das Landgericht Darmstadt gab der Abgasskandal-Klage des Halters eines Skoda Octavia “Style” statt. Dabei folgte das Gericht in seinem Urteil komplett dem klägerischen Vortrag. Volkswagen muss den im Januar 2017 gekauften Skoda Octavia 2.0l gegen Zahlung von 20.770 Euro zurücknehmen.
EA288 - Der nächste "Abgasskandal-Motor"!
Wie zuvor beim “Abgasskandal-Motor” EA 189 führt die Steuerungssoftware auch beim EA288 dazu, dass der gesetzlich definierte Grenzwert ausschließlich im Prüfverfahren zur Typengenehmigung eingehalten wird. Die Besonderheit in den aktuellen Verfahren ist, dass das Gericht den klägerischen Vortrag zur Programmierung der Motorsteuersoftware im Motor EA288 zwischen den Parteien als unstreitig zugrunde legte. Interne VW-Dokumente belegten die Manipulation.
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