Der Grund: Die Abgasreinigung des Fahrzeugs funktioniert bereits nach 56.000 Kilometern Laufleistung nicht mehr richtig. Dann ist das Wabenmaterial des Katalysators aufgrund thermischer Überbeanspruchung beschädigt. BMW sieht darin bis heute kein Problem: Im Prüfmodus würden die Fahrzeuge die Grenzwerte einhalten und von Straßentests sei bei Einführung der Euro-6-Abgasnorm keine Rede gewesen. Mit Blick auf das BGH-Urteil im Abgasskandal und den Vortrag der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston, die Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen grundsätzlich für unzulässig erklärt haben, dürfte BMW mit dieser Argumentation nicht durchkommen.
Auch beim BMW 320d wurden 7-fach erhöhte NOx-Emissionen gemessen
Zudem haben Messungen, die die Deutsche Umwelthilfe (DUH) 2017 gemeinsam mit dem ZDF-Magazin „WISO“ und einem Software-Experten durchführen ließ, klare Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung beim BMW 320d ergeben. Die Stickoxid-Emissionen waren im Realbetrieb auf der Straße bis zu 7,2 Mal höher als im Testbetrieb auf dem Rollenprüfstand. Bei dem Fahrzeug sorgt eine Software dafür, dass die Abgasrückführung ab 3.500 Umdrehungen/Min. abgeschaltet wird.