Der WDR berichtete online über den Fall, den Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert vor dem Landgericht Krefeld vertritt. Seine Kläger hoffen nun auf den positiven Urteilsspruch des Oberlandesgerichts, der dem aktuellen Urteil Rechtssicherheit verleihen würde - sofern der Angeklagte in Berufung gehen sollte.
Bis dato muss der verurteilte Audi-Händler aus Krefeld zwei verkaufte Dieselautos mit der Abgas-Schummelsoftware zurücknehmen und den beiden Kunden den vollen Kaufpreis, abzüglich der bisherigen Nutzung, erstatten.
Die Kanzlei Rogert & Ulbrich hofft auf die Signalwirkung des gesprochenen Urteils, welches vielen weiteren Betroffenen VW-Kunden in NRW Erfolg einbringen könnte. Informieren Sie sich hier und lesen den gesamten Artikel.