Im Presseportal erschien unser Beitrag zum VW-Abgasskandal und dem Erfolg vor dem Landgericht Krefeld. Hier vertraten wir zwei Mandanten, die ihre beiden Fahrzeuge aufgrund des Abgasskandals an das Krefelder Autohaus zurückgeben wollten.
Hierbei handelte es sich um zwei Audi Fahrzeuge, einen Audi A6 und einen Audi A1. Das Gericht entschied zugunsten unserer Mandanten: das Autohaus muss den beiden Kunden den vollen Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, zurückzahlen. Wir konnten vor Gericht deutlich machen, dass eine Nacherfüllung für unsere Mandanten unzumutbar wäre.
Auch nach Meinung des Gerichts sei es nicht zumutbar, dem Betrüger das Fahrzeug zur Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Möchten Sie den ausführlichen Beitrag zum Thema lesen, dann finden Sie diesen hier.