Im Presseportal erschien unser Bericht über unsere Einschätzung für die Chancen geschädigter VW-Kunden. Nach unserer Ansicht hat der Bochumer Prozess eines VW-Besitzers, welcher den Kauf seines Tiguans rückabwickeln will, überhaupt keine Aussagekraft für andere Geschädigte.
Wir vertreten vor der gleichen Kammer, jedoch mit anders gelagerten Fällen, ebenfalls Mandanten die eine Rückabwicklung aufgrund des Abgasskandals anstreben. Generell muss vor Gericht jeder Einzelfall separat geprüft werden. Im Bochumer Fall handelt es sich um einen Prozess in erster Instanz. Gleichzeitig um ein Fahrzeug innerhalb der Gewährleistungsfrist: hier kann zu anderen Fällen gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung keine Aussage abgeleitet werden.
Dies sind nur zwei von vielen Faktoren, warum der Fall nicht universal auf alle weiteren Fälle übertragbar ist. Informieren Sie sich hier weiter uns lesen unseren kompletten Beitrag.