Auf Focus online erschien ein Bericht zum VW-Abgasskandal. In diesem wurde die Frage gestellt, ob alle Fahrzeuge mit Schummel-Software die Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt entzogen bekommen. Dieselfahrzeuge mit EA 189-Motoren dürfen weiter auf der Straße fahren. Doch sollen Autobesitzer auf den Rückruf warten, oder besser ihr Auto zurückgeben? Dies ist meist nur, wenn überhaupt, vor Gericht möglich.
In diesem Kontext haben wir zusammen mit unserem Mandanten vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage eingereicht. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich vertritt mit seinem Mandanten die Einstellung, das sein VW Passat gar keine Betriebserlaubnis hat und auch nicht hätte zugelassen werden dürfen.
Sollte das Gericht dem Kläger Recht zusprechen, wäre das ein Präzedenzfall für weitere Kläger: dann hätte unser Mandant ein Fahrzeug gekauft, dass er tatsächlich gar nicht nutzen darf. Lesen Sie hier mehr zum Thema.