„Lassen Sie unbedingt von einem Anwalt prüfen, ob sich das VW Vergleichsangebot für Sie lohnt. Für Besitzer von teuren, wenig gefahrenen Fahrzeugen könnte sich evtl. eine individuelle Klage lohnen.“
Professor Dr. Marco Rogert
Sofort Geld und kein weiter Rechtsstreit mehr, oder die Chance auf eine höhere Entschädigung nutzen? Vor dieser Entscheidung stehen die Betroffenen jetzt. Zur ersten Orientierung bieten Rogert & Ulbrich, die führende Kanzlei im Abgasskandal, eine Übersichtstabelle zu den Entschädigungszahlungen sowie einen Online-Rechner, mit dem sich Schadenersatzansprüche ermitteln lassen. „In jedem Fall raten wir dringend, die individuellen Ansprüche genau prüfen zu lassen“, so Dr. Marco Rogert. „VW erstattet allen anspruchsberechtigten Teilnehmern der Musterfestellungsklage bis zu 190 Euro für eine anwaltliche Erstberatung. Als Betroffener sollten Sie das nutzen.“
Gute Aussichten für individuelle Klagen
Wer das Angebot ablehnt und den individuellen Klageweg wählt, sollte diese bis Ende Oktober einreichen. Die Aussichten dafür schätzt Verbraucherschutzanwalt Dr. Rogert gut ein. Denn in der Zwischenzeit gab es klare Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte. Sie bestätigen, dass Volkswagen Autokäufer mit den unzulässigen Abschaltvorrichtungen vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat. Ein richtungsweisendes Urteil kommt möglicherweise am 5. Mai 2020. Dann entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), ob und in welcher Höhe VW bei Entschädigungen für Diesel-Käufer überhaupt eine Nutzungsentschädigung abziehen darf und ob die Schadenersatzsumme verzinst werden muss. Das lässt deutlich höhere Entschädigungszahlungen erwarten – bis hin zum vollen Kaufpreis.
Für Fragen rund um das VW Vergleichsangebot sind Rogert & Ulbrich zurzeit nicht nur in der Woche, sondern auch am Wochenende unter der Rufnummer (0)2234 / 21 94 80 von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Für eine in jeder Hinsicht sichere Kundenkommunikation setzt die Kanzlei auf die elektronische Online-Akte – so sind Mandanten jederzeit über alle Prozessfortschritte informiert.
Mehr erfahren:https://www.auto-rueckabwicklung.de/aktuelles/diesel/lohnt-sich-das-angebot-von-vw-beratung-von-fuehrenden-anwaelten-im-abgasskandal