Das Oberlandesgericht Braunschweig hat im Diesel-Abgasskandal eine Klage gegen den VW-Konzern in zweiter Instanz abgewiesen. Das Urteil war erwartbar, da bisher noch keine Klagen gegen den Autohersteller zugelassen wurden, wenn es um deliktische Ansprüche ging. Die Klägerseite machte Ansprüche geltend, die Delikte wie eine sittenwidrige Schädigung, Betrug und ein unzuverlässiges Inverkehrbringen von Kraftfahrzeugen beinhalteten.
Der Richter begründete die abgewiesene Klage mit einer unzureichenden Darlegung der Zusammenhänge in den Vorträgen der Kläger-Rechtsanwälte. Das Oberlandesgericht Köln stellt diesem Urteil die Auffassung gegenüber, dass die Substantiierungspflicht aufseiten der Klägerseite nicht zu weit gehen sollte. Das OLG Braunschweig hat eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Im Folgenden Artikel von Marco Rogert erhalten Sie weitere Informationen über das Urteil:
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