Den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen in 27 VW Diesel-Pkw des Fuhrparks der Stadt Bonn wertete das Landgericht Bonn klar als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, die einen Schadenersatz begründet. Der Autokonzern muss der Kommune nun den Kaufpreis der Fahrzeuge zuzüglich deliktischer Zinsen erstatten. Insgesamt wurde VW zu einer Schadenersatzzahlung von rund 469.120 Euro verurteilt. Im Gegenzug muss die Stadt die Fahrzeuge zurückgeben (20.05.2020, Az. 1 O 481/18).
Ursprünglich hatte die Stadt Bonn eine Entschädigung von mehr als 678.000 Euro zuzüglich deliktischer Zinsen verlangt. Dieser Forderung ist das Gericht zum größten Teil nachgekommen. Nicht anerkannt wurden Kosten für Umrüstung und Leasing, die laut Gericht auch bei anderen Fahrzeugen ohnehin angefallen wären, außerdem hat die 1. Zivilkammer vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung von rund 89.000 Euro abgezogen.
Prof. Dr. Marco Rogert
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