In einem weiteren Verfahren vor dem LG Wuppertal (2 O 273/18) hat VW nach einem Medienbericht zugegeben, dass in das betreffende Fahrzeug ein sogenanntes Thermofenster verbaut wurde. Das bedeutet, dass die Abgasreinigung von der Außentemperatur abhängig gemacht wurde.
Das ist in aller Regel unzulässig. Unzulässige Abschalteinrichtungen stellen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Mangel dar.
Betroffene können nach unserem Dafürhalten Schadensersatz durch Rückkauf des Fahrzeugs verlangen, müssen sich dabei aber in aller Regel die gezogenen Nutzungen anrechnen lassen.
Auch das Landgericht Lüneburg hatte nach einem weiteren Bericht bereits in einem Verfahren über einen VW Passat 2.0 TDI Bj. 2011 mit Euro 6 entschieden, dass VW dem Kläger Schadenersatz in der beschriebenen Form schuldet.