Ist es zulässig, dass die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen nur in einem eng gefassten Temperaturfenster funktioniert? Der Käufer eines Cayenne mit V6-Motor der Schadstoffklasse 5 hatte Porsche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und Erstattung des Kaufpreises von 72.000 Euro verklagt. Seinen Anspruch begründete er mit einer im Fahrzeug eingebauten „Steuerungssoftware, die … temperaturabhängig in die Abgasreinigung und deren Wirksamkeit eingreife und eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle“.
Ebenso wie BMW, Daimler, VW und weitere Hersteller, die ähnliche Technologien zur Abgasreinigung einsetzen, vertrat auch Porsche in dem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart die Ansicht, dass Thermofenster zum Schutz von Motor und Bauteilen notwendig seien und mit europäischem Recht in Einklang stünden. Dabei berief sich der Automobilhersteller auf die Verordnung EG 715/2007, die Thermofenster aus Gründen des Bauteil- und Motorschutzes erlaube.
Das Landgericht Stuttgart bezweifelt, dass Thermofenster technisch erforderlich und rechtlich zulässig sind. Mit Beschluss vom 13.03.2020 (Az. 3 O 31/20) lässt der Richter Dr. Fabian Richter Reuschle in einem Vorabentscheidungsersuchen nun zentrale Fragen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
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