Im Verfahren um einen VW EOS mit verbotener Abschaltautomatik hatte bereits das Landgericht Aachen den Autokonzern zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Rückerstattung des Kaufpreises verurteilt (11.06.2019, Az. 12 O 502/18). Und dass, obwohl der Kläger den Wagen erst im August 2016 erworben hatte – also mehrere Monate nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen.
VW hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Begründung: Man habe im September 2015 mit einer Ad-hoc-Mitteilung über die Abschalteinrichtung im EA 189-Dieselmotor informiert. Das habe ein enormes Medienecho ausgelöst. Daher sei jeder, der nach diesem Termin ein Dieselfahrzeug mit diesem Motor gekauft habe, selbst verantwortlich und könne keine Schadenersatzansprüche an das Unternehmen stellen.
„Die Begründung von VW, dass Autokäufer selbst schuld seien, wenn sie nach September 2015 ein manipuliertes Dieselfahrzeug des Konzerns gekauft haben, ist ebenso unverschämt wie haltlos. Deshalb freuen wir uns, dass das OLG Köln unsere Sichtweise in seinem aktuellen Urteil eindeutig bestätigt.“
Professor Dr. Marco Rogert