Oberlandesgericht Köln hebt Bonner Urteil auf und verweist den Fall zurück
Im Berufungsverfahren hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln dieses Urteil am
12. März 2020 aufgehoben und den Fall an das Landgericht Bonn zurückverwiesen (Az. 3 U 55/19).
Testergebnisse können sehr wohl ein Indiz für das Vorhandensein von illegalen Abschalteinrichtungen sein, so die Richterinnen. Mit den öffentlich zugänglichen Testergebnissen habe der Kläger „im Rahmen seiner Möglichkeiten fundierte Angaben zur technischen Ausstattung der Motorsteuerung seines Fahrzeugs vorgelegt“. Mangels eigener Sachkunde und tieferer Einblicke in die Konzeption und Funktionsweise des Dieselmotors in seinem Fahrzeug, sei er letztlich auf Vermutungen angewiesen. Dass er im Einzelnen darlege, wie illegale Abschalteinrichtungen in seinem Fahrzeug verbaut wurden und funktionieren, könne man daher von ihm nicht erwarten.
Das Landgericht Bonn muss nun erneut über die Klage entscheiden. Zudem ist es aufgefordert, Beweise für oder gegen eine Abschaltvorrichtung zu ermitteln.
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