Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Pressemitteilung zu einem Berufungsverfahren erklärt, dass die Diesel-Kunden durch den VW-Konzern sittenwidrig geschädigt wurden. Damit bekräftigen die Richter die Schadensersatzansprüche eines Klägers gegen den Autohersteller selbst anstatt, wie bisher, gegen die Auto-Händler.
Zuvor hatte bereits das BGH in einem Hinweisbeschluss die Abschalteinrichtung in Diesel-Fahrzeugen als Mangel erklärt, nachdem ein Verfahren gegen einen Auto-Händler mit einem Vergleich geendet ist. Auch Das OLG Köln und mehrere Landgerichte befanden die Abschalteinrichtung als sittenwidrige Schädigung.
Für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen kann die Auffassung bedeutsam sein, da mit ihr ein Wechsel vom Kaufrecht zum Deliktsrecht vollzogen wird. Sieht das Kaufrecht lediglich eine zweijährige Verjährungsfrist vor, verlängert sich diese im Deliktsrecht um ein weiteres Jahr und beginnt erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Mängel.
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