Kurz vor dem ersten Verfahrenstag haben sich rund 45.900 Geschädigte doch noch kurzfristig gegen die Musterfeststellungsklage entschieden.
Am 30. September 2019 begann das Musterfeststellungsverfahren mit der ersten mündlichen Verhandlung am Oberlandesgericht Braunschweig.
Bis zum Stichtag, dem 26. September, hatten sich 469.000 Geschädigte im Klageregister eingetragen, um gemeinsam gegen VW zu klagen.
Die Musterfeststellungsklage wurde erst im Zusammenhang mit dem Dieselskandal geschaffen. Geben die Richter der Klage der Geschädigten statt, gilt für alle eingetragenen Kläger das gesprochene Urteil.
Prof. Dr. Marco Rogert vertritt im Musterfeststellungsverfahren die VW-Geschädigten für die Verbraucherzentrale Bundesverband. Warum sich doch so viele Kläger gegen den Prozess entschieden haben, lesen Sie im Artikel der Capital.
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