Zwei Verfahren vom Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig standen am 21. Juli vor dem BGH zur Revision an. Im ersten Fall hatte der Kläger 2014 einen gebrauchten VW-Passat mit ca. 57.000 km auf dem Tacho erworben und war damit knapp 200.000 Kilometer gefahren. Da er das von VW angebotene Software-Update abgelehnt hatte, wurde sein Fahrzeug durch die zuständige Verkehrsbehörde stillgelegt. Die Vorinstanz hatte seine Schadensersatzklage u. a. mit der Begründung abgewiesen, dass der anzurechnende Nutzungsausgleich den Kaufpreis übersteige. Für den Passat Diesel setzte das Braunschweiger Gericht eine erwartbare Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern an – und die sei inzwischen aufgezehrt (20.08.2019, Az. 7 U 5/18).
In der mündlichen Verhandlung befand der BGH zwar, dass Volkswagen den Käufer des VW Passat mit der darin verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe, doch ansonsten sei die Entscheidung des OLG Braunschweig nicht zu beanstanden. Der finanzielle Schaden sei durch die lange Nutzung ausgeglichen. Damit blieb der Senat bei seiner mit dem Grundsatzurteil vom 25. Mai vertretenen Haltung. Außerdem verneinte er den Anspruch auf deliktische Zinsen. Diese stellten „eine nicht gerechtfertigte Überkompensation“ dar, da der Autokäufer durch die Nutzung des Fahrzeugs bereits eine Gegenleistung für den Kaufpreis in Anspruch nehmen konnte (Az. VI ZR 354/19).
Im zweiten Fall ging es um die Klage des Käufers eines VW Tiguan. Seine Schadenersatzklage hatte das OLG Braunschweig zurückgewiesen, weil der Schaden durch ein kostenloses Software-Update beseitigt worden sei. Außerdem habe der Kläger nicht schlüssig darlegen können, welche Person bei Volkswagen ihn geschädigt habe (20.08.2019, Az. 7 U 5/18). Dieser Ansicht ist der BGH nicht gefolgt. Für die Karlsruher Richter ändert offensichtlich auch ein Software-Update nichts an der sittenwidrigen Schädigung und der Verantwortlichkeit von Volkswagen. Der Fall wird nun wohl nach Braunschweig zurückverwiesen (Az. VI ZR 367/19).
Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
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