Bei den ersten Fragen geht es darum, ob berechtigte Ansprüche gegen VW vorliegen.
Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug muss zur Musterfeststellungsklage angemeldet sein.
- Der Fahrzeugkauf muss vor dem 1. Januar 2016 stattgefunden haben.
- Der Käufer muss zum Zeitpunkt des Erwerbs seinen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben.
- Das Fahrzeug darf zwischenzeitlich nicht verkauft oder aus der Musterfeststellungklage abgemeldet worden sein.
- Der Besitzer darf keine Ansprüche an Dritte weitergegeben und keine anderweitigen Gerichts- oder Vergleichsverhandlungen angestrengt haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt folgen Fragen nach Marke, Modelljahr, Modell und Hubraum des Fahrzeugs. Auf dieser Grundlage wird dann die voraussichtliche Höhe der Entschädigungszahlung errechnet. Bei einem 2014 erworbenen VW Touran 1,6 TDI, Modelljahr 2013 ergibt sich zum Beispiel eine Entschädigungszahlung von 3.511 Euro.
Dann wird die mögliche Entschädigungssumme bei einer Individualklage berechnet.
Dafür sind folgende Angaben erforderlich:
- Kaufpreis und -datum
- Kilometer-Stand des Fahrzeugs beim Kauf
- Kauf bei VAG-Vertragshändler, freiem Händler oder von privat
- Datum der Zulassung auf den Käufer
- Aktueller Kilometer-Stand
- Upload der PDFs von Kaufvertrag und Fahrzeugschein
Nun können Sie vergleichen: Ist das VW Vergleichsangebot attraktiv für Sie? Oder können Sie mit einer Individualklage noch mehr herausholen? In diesem Fall sollten Sie gleich weiterklicken und sich von uns, den führenden Verbraucheranwälten im Abgasskandal, individuell beraten lassen. Allen anspruchsberechtigten Teilnehmern der Musterfeststellungsklage erstattet VW dafür bis zu 190 Euro.
Sollten Sie das VW Vergleichsangebot nicht annehmen und sich für eine Einzelklage entscheiden, so ist das, anders als von dem Autokonzern häufig behauptet, kein Rechtsmissbrauch und bringt Ihnen keine Nachteile vor Gericht. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (12. 03.2020, Az.1 U 146/19). Individuelle Entschädigungsklagen gegen VW 146/19) müssen bis spätestens 20. Oktober 2020 eingehen.
Bei Fragen rund um das VW Vergleichsangebot bieten Rogert & Ulbrich umfassende Informationen auf ihrer Website sowie unter auto-rückabwicklung.de. Darüber hinaus sind die Verbraucherschutzanwälte zurzeit nicht nur während der Woche, sondern auch am Wochenende unter der Rufnummer (0)2234/21 94 80 von 9 bis 18 Uhr erreichbar.