Jeder der 262.500 Registrierten in der Musterfeststellungsklage, für die der VW Vergleich gilt, erhält ab Ende März ein Entschädigungsangebot vom Volkswagen-Konzern. Je nach Fahrzeug und dessen Alter sollen zwischen 1.350 und 6.257 Euro gezahlt werden. Darüber hinaus hat sich VW verpflichtet, allen Teilnehmern der Musterklage eine anwaltliche Erstberatung bis zu einmalig 190 Euro zu bezahlen. So können sich alle in der Musterfeststellungsklage Registrierten informieren, ob sich der Vergleich in ihrem konkreten Einzelfall lohnt. Als führende Anwälte im Abgasskandal raten Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich allen Betroffenen: "Prüfen Sie genau, ob Sie das VW Angebot wirklich annehmen wollen."
Hier finden Sie eine umfangreiche Informationsseite mit Häufig gestellten Fragen zum VW Vergleich und einem Schadensersatz-Rechner für betroffene VW-Kunden.
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
E-Mail: office@ru-law.de
Telefon: +49 (0) 2234/219480
Aus der Tabelle können die VW-Dieselfahrer anhand des Fahrzeugmodells und des Baujahrs des des Fahrzeugs feststellen, wie viel Geld ihnen von Volkswagen als Entschädigung gezahlt wird. Am wenigsten erhält ein Polo oder Ibiza aus dem Jahr 2008. Die höchste Entschädigungssumme erhält demnach ein Audi A6 aus dem Jahr 2016. Die Tabelle macht deutlich, welche Vielzahl an Automarken vom Dieselskandal betroffen sind: Neben VW und Audi gehören dazu auch Fahrzeuge von SEAT und Skoda. Hier finden Sie eine Übersicht von allen betroffenen Fahrzeugen im Diesel-Abgasskandal. Prüfen Sie auch mit dem Schadensersatz-Rechner unten, wie viel Geld Ihnen bei einer Klage auf Rückabwicklung zusteht, bevor Sie entscheiden, ob Sie den VW Vergleich annehmen wollen. Jedem berechtigt Registrierten der Musterfeststellungsklage steht eine anwaltliche Erstberatung zu. Die Kosten dafür werden von Volkswagen übernommen.
Von dem VW Vergleich im Diesel-Abgasskandal sind leider zwei Gruppen ausgenommen:
Auf der Pressekonferenz in Berlin zur Einigung mit VW im Abgasskandal betontete Tobias Ulbrich, dass alle vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrer ein Recht auf Schadensersatz haben. Die Mehrheit der Landgerichte und Oberlandesgerichte in Deutschland hat pro Verbraucher entschieden und bestätigt, dass durch die Diesel-Manipulationen von Volkswagen (u. a. Fahrzeugherstellern wie Daimler und BMW) eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gegeben ist.
"Jeder Fall im VW Abgasskandal ist einzigartig". Darum ist es wichtig, dass jeder Dieselfahrer die von VW angebotene Schadensersatz-Zahlung prüfen lässt. Aus diesem Grund haben die Anwälte der der Verbraucherschützer ausgehandelt, dass die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung vom Volkswagen Konzern übernommen werden. VW-Kunden sollten bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass am 5. Mai 2020 ein Hinweis vom Bundesgerichtshof (BGH) zur Praxis der Nutzungsentschädigung und möglicherweise auch zum Anspruch der betrogenen Kunden auf deliktischen Zinsen erwartet wird. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich hat schon tausende Urteile erstritten, in denen die VW-Fahrer deutlich besser gestellt wurden als durch den Vergleich, der für die große Zahl der in der Musterklage Registrierten vereinbart werden konnte.