Am Bonner Landgericht zeigt sich in den Verfahren zum Abgasskandal ein deutlicher Trend zugunsten der Klägerseite. Während vor dem OLG Köln die Verfahren meist vorzeitig mit einer außergerichtlichen Einigung enden, halten die Kläger vor dem OLG Bonn bis zum Ende durch.
Kürzlich erst hat ein Bonner Richter einem VW-Kunden Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Zudem werden zurzeit am Bonner Landgericht alle Verfahren zugunsten der VW-Kunden entschieden, wenn es sich bei den betreffenden Diesel-Fahrzeugen um einen Motor der Baureihe EA 189 handelt.
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