Die Musterfeststellungsklage gegen VW ist beendet; das Vergleichsverfahren abgeschlossen. 235.000 anspruchsberechtigte Kunden des Autokonzerns haben je nach Fahrzeugmodell und -alter zwischen 1.350 und 6.257 Euro Entschädigung erhalten. Insgesamt hat der Vergleich VW mehr als 750 Millionen Euro gekostet; ursprünglich stand eine Summe von 830 Millionen im Raum.
„Noch nie haben so viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Schlag profitieren können“, unterstreicht Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Der Verband hat die Musterfeststellungsklage zurückgenommen und damit den Weg für Individualklagen frei gemacht. Käufer von VW Dieselfahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung, die im Klageregister angemeldet sind, aber kein Angebot von VW erhalten oder dieses nicht angenommen haben, können ihre Ansprüche nun im Rahmen einer Individualklage geltend machen – und das ohne Sorge vor Verjährung.
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
E-Mail: office@ru-law.de
Telefon: +49 (0) 2234/219480
„Mit der Musterfeststellungsklage haben wir Rechtsgeschichte geschrieben: Erstmals konnten sich hunderttausende Geschädigte gemeinsam gegen einen Großkonzern wehren. Und mit dem VW Vergleich haben wir für die geschädigten Autokäufer ein optimales Ergebnis herausgeholt. Nun geht es um die 27.000 Anspruchsberechtigten, die den Vergleich nicht akzeptiert haben, und die 168.000 Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage, die kein Angebot von VW erhalten haben. Ihre Chancen auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs und Erstattung des Kaufpreises sind besser, denn je. Denn die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Abschalteinrichtungen für illegal erklärt – und damit ein klares Signal gesetzt. Wenn der BGH am 5. Mai ähnlich verbraucherfreundlich entscheidet, sind auch noch deliktische Zinsen drin. Wir raten allen Betroffenen, jetzt ihre individuellen Ansprüche geltend zu machen.“
Professor Dr. Marco Rogert
Als führende Anwälte im Abgasskandal stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Auf unserer Website finden Sie stets aktuelle Informationen sowie eine Chronik des Abgasskandals. Gerne prüfen wir Ihre individuellen Ansprüche und informieren Sie über die Möglichkeiten einer risikolosen Prozesskostenfinanzierung. Für Fragen rund um das VW Vergleichsangebot sind Rogert & Ulbrich in der Woche unter der Rufnummer (0)2234 / 21 94 80 von 9 bis 18 Uhr erreichbar.
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