Mit dem neuen Instrument Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen haben wir 2018 juristisches Neuland betreten und Rechtsgeschichte geschrieben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im März 2020 mit unserer Unterstützung einen bahnbrechenden außergerichtlichen Vergleich mit Entschädigungen für mehr als 200.000 geprellte Autokäufer im Diesel-Abgasskandal ausgehandelt. Jetzt werden Sammelklagen, die sonst bislang nur in Frankreich, Italien und Spanien möglich sind, auch auf europäischer Ebene Realität.
Die EU-Kommission hatte 2018 unter dem Eindruck des VW-Abgasskandals vorgeschlagen, Sammelklagen europaweit zu ermöglichen. „Fälle wie Dieselgate haben gezeigt, dass es höchste Zeit ist, den Verbrauchern Instrumente zu geben, mit denen sie ihre Rechte durchsetzen können,“ brachte es Justiz- und Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourová auf den Punkt. Am 22. Juni 2020 haben sich die EU-Staaten und das Europaparlament auf die Richtlinie für europäische Verbandsklagen geeinigt. Die EU-Staaten müssen sie nun innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umsetzen.
Verbraucher in Europa können ihre Rechte damit künftig besser durchsetzen. Denn die Verbandsklage ermöglicht es Verbraucherschutzorganisationen, Klagen von Kunden wegen Verletzung von Verbraucherschutzvorschriften in der EU zu bündeln und ein Unternehmen im Namen der Geschädigten beispielsweise auf Schadenersatz, Rückabwicklung, Nacherfüllung oder Unterlassung zu verklagen. Das gilt bei zentralen Verbraucherschutzthemen, bei Finanzdienstleistungen, Datenschutz, Telekommunikation, Verkehr, Energie, Umwelt und Gesundheit und umfasst ausdrücklich auch die Rechte von Flug- und Zugreisenden.
Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
E-Mail: office@ru-law.de
Telefon: +49 (0) 2234/219480
Die europäische Sammelklage bietet Verbrauchern größere Vorteile als die Musterfeststellungklage in Deutschland. Hierzulande können Verbraucherschutzorganisationen nur gerichtlich feststellen lassen, dass ein Unternehmen seine Kunden geschädigt hat. Ihre Entschädigungen müssen die Kunden dann jedoch individuell einklagen. Die europäische Lösung sieht nun vor, dass die klageberechtigten Verbraucherschutzorganisationen im Namen der Verbraucher direkt Entschädigungen erstreiten können.
Als führende Anwälte im Abgasskandal stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Ihren Schadenersatzanspruch zur Seite und prüfen Ihre individuellen Ansprüche. Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten einer risikolosen Prozesskostenfinanzierung. Dafür sind wir zurzeit nicht nur während der Woche, sondern auch am Wochenende unter der Rufnummer (0)2234/21 94 80 von 9 bis 18 Uhr erreichbar.
Dr. Marco Rogert
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