Der Bundesgerichtshof hat erfreulicherweise für alle Betroffenen eindeutig bejaht, dass das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung bei einem Diesel-Kraftfahrzeugs als Sachmangel einzustufen ist. Vordergründig hat diese Feststellung nur Auswirkungen auf Gewährleistungsfälle, die derzeit kaum noch rechtshängig sind.
Weitaus brisanter ist diese Aussage allerdings für die Tausenden deliktischen Klagen. Denn wer einen Mangel bejaht und davon ausgeht, dass dieser vorsätzlich verschwiegen wurde, ist schnell bei einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung und damit bei einem Schadenersatzanspruch, wie er im Rahmen der Tausenden Einzelklagen und der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale geltend gemacht wird.
Kurzum: Ein guter Tag für die Betroffenen, nachdem das OLG Braunschweig einige Betroffene verunsichert hatte. Das OLG hat zudem entschieden, dass Nacherfüllungsansprüche auch bei einem Modellwechsel möglich sind.