Bislang weigert sich der Daimler-Konzern hartnäckig, den Einsatz unzulässiger Manipulationssoftware zuzugeben und in Gerichtsverfahren Informationen zu Abschalteinrichtungen in seinen Dieselfahrzeugen vorzulegen. Doch die Beweise gegen den Stuttgarter Autobauer werden immer zahlreicher. Dazu tragen nicht zuletzt die jüngsten Rückrufe durch das KBA bei. Mit Bescheid vom 16. Juli 2020 hat die Behörde Euro-5-Diesel der Mercedes-Klassen A, B, C, E und S aus den Baujahren 2008 bis 2011 in die Werkstätten gerufen. Allein in Deutschland sind mehr als 30.000 Fahrzeuge betroffen; weltweit sind es über 113.000. Am 20. Juli erging außerdem ein Rückruf für das Mercedes C-Klasse-Modell C300 Hybrid (Baureihe 205). Hiervon sind weltweit 7.325 Fahrzeuge betroffen, davon 896 in Deutschland.
Erstmals steht nun auch der bislang als unverdächtig geltende Dieselmotor OM 640 im Fokus, der bis ins Jahr 2012 in Fahrzeugen der A- und B-Klasse verbaut wurde. Der zweite betroffene Motor mit der Bezeichnung OM 651 ist im Abgasskandal schon ein alter Bekannter. Bereits 2018, bei einem groß angelegten Rückruf von 280.000 Mercedes-Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 6b, war unter anderem dieser Motor betroffen. Die 40.000 Mercedes GLK 220-Modelle der Abgasnorm Euro 5, die das KBA im Juni 2019 zum Software-Update in die Werkstätten schickte, sind ebenfalls mit dem OM 651 ausgerüstet.
Einst als Wundermaschine gefeiert, ist der 2008 vorgestellte OM 651 mittlerweile ebenso ein Skandalmotor der EA 189 von Volkswagen. Diesen Ruf hat er sich mit bis zu vier unzulässigen Abschalteinrichtungen verdient, allen voran die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Sie sorgt dafür, dass der Kühlmittelkreislauf stark herunterkühlt wird. Das verzögert die Erwärmung des Motoröls und verringert den Stickoxidausstoß – allerdings nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße. Diese Softwaremanipulation wurde nun auch in Fahrzeugen mit OM 640 Dieselmotor festgestellt.
Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
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Für Daimler ist die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ebenso legal wie das ebenfalls im OM 651 wirksame Thermofenster. Beide Abschalteinrichtungen dienen, wie der Autokonzern nicht müde wird zu behaupten, dem Schutz des Motors und sollen deshalb legal sein. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hingegen hält Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen unter normalen Nutzungsbedingungen verringern, für unzulässig und lässt Ausnahmen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen für zulässig. Auf jeden Fall gelten sie nicht für Thermofenster.
Vom aktuellen Rückruf betroffene Mercedes-Besitzer werden nun schriftlich aufgefordert, ihre Fahrzeuge in die Werkstatt zu bringen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Ob ihr Diesel nach dem Update auch auf der Straße wirklich sauber fährt, ist allerdings unklar – ebenso wie mögliche negative Folgen, zum Beispiel verminderte Motorleistung, erhöhter Verbrauch von Kraftstoff und AdBlue sowie plötzliche Defekte von Verschleißteilen am Abgasrückführungssystem.
Als führende Anwälte im Abgasskandal stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Ihren Schadenersatzanspruch zur Seite und prüfen Ihre individuellen Ansprüche. Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten einer risikolosen Prozesskostenfinanzierung. Dafür sind wir von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 18 Uhr, unter der Rufnummer (0)2234/21 94 80 erreichbar.
Dr. Marco Rogert
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