In dem Regensburger Verfahren (19.03.2020, Az. 73 O 1181/19) hat der Käufer eines Golf VII mit einem EA 288-Motor, welcher auch in Euro-6-Dieseln verbaut wurde, VW wegen illegaler Abgasmanipulation auf Schadenersatz verklagt. Seine Klage untermauerte er mit einem internen Dokument des Volkswagen-Konzerns. Diese „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“ zeigt, wie VW auch beim EA288 versucht, die Abgaswerte zu manipulieren.
VW hatte eine derartige Abgasmanipulation im Verfahren bestritten, doch das Gericht gab dem Kläger recht. Seine Darlegung sei überzeugend; in dem Dokument werde genau beschrieben, wie das Fahrzeug einen Prüfstandlauf erkennt, um das Abgasverhalten entsprechend zu steuern. Dagegen hätte VW substanzieller argumentieren müssen.
Das Vorgehen des Autokonzerns wertete der Senat als sittenwidrig. Mit der Abgasmanipulation habe sich das Unternehmen auf rechtswidrigem Weg Wettbewerbsvorteile zu verschaffen versucht, um seinen Gewinn zu steigern. Dem Kläger sprach das Gericht einen Schadenersatz von 9.149 Euro zu; dabei wurde eine Nutzungsentschädigung angerechnet.
Professor Dr. Marco Rogert
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Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
E-Mail: office@ru-law.de
Telefon: +49 (0) 2234/219480
Beim EA 288-Motor setzt VW eine sogenannte „Zykluserkennung“ ein. Dabei erkennt die Motorsteuerung, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder auf der Straße befindet. Bei einem Test auf dem Prüfstand wird die Abgasreinigung verstärkt, indem mehr AdBlue eingespritzt wird. So werden die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten. Experten schätzen, dass die Werte im Straßenverkehr bis zu zehn Mal höher sind.
Nach Informationen der Tagesschau hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2016 Tests zum EA 288 in verschiedenen VW Modellen durchgeführt, aber keine unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt – „auch nicht in Gestalt einer unzulässigen Zykluserkennung.“ Doch Ende 2017 forderte das KBA VW auf, zunächst das Modell Touareg 3.0 zurückzurufen und illegale Softwaremanipulationen zu beseitigen. Wohlgemerkt: Genau dieses Modell war bereits 2016 getestet worden. Mittlerweile wurden weitere, zunächst unverdächtige VW-Modelle zurückgerufen.
Dass es sich bei der Zykluserkennung um eine illegale Abgasmanipulation handelt, bestreitet VW bislang. Doch immer mehr Gerichte sind anderer Meinung. Das belegen u. a. Urteile bzw. Hinweisbeschlüsse der Landgerichte Duisburg (30.10.2018, Az. 1 O 231/18), Wuppertal (15.03.2019, Az. 2 O 273/18), Baden-Baden (13.01.2020, Az. 4 O 247/19) sowie des OLG Köln (12.09.2019, Az. 15 U 234/18 und 19.09.2019, Az. 15 U 117/19) – und nun die Regensburger Entscheidung.
Möchten Sie wissen, ob auch Sie vom Abgasskandal 2.0 betroffen sind? Auf unserer Website finden Sie eine Übersicht der betroffenen Fahrzeuge mit EA 288-Motor. Wenn Ihr Wagen dabei ist,sprechen Sie uns an. Als führende Anwälte im Abgasskandal verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Bei Fragen sind wir zurzeit nicht nur während der Woche, sondern auch am Wochenende unter der Rufnummer (0)2234/21 94 80 von 9 bis 18 Uhr erreichbar.
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