Höchstrichterliche Entscheidungen zum Dieselskandal werden von Juristen und Verbrauchern dringend erwartet. Das erste VW-Verfahren vor dem BGH ist für den 5. Mai terminiert. Drei weitere Verhandlungen sind für den 21. Juli und 28. Juli angesetzt.
In allen vier Verfahren verlangen Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen Schadenersatz von VW.
Am 5. Mai (Az. VI ZR 252/19) geht es um einen Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (12.06.2019, Az. 5 U 1318/18). Der Käufer eines gebrauchten VW Sharan mit EA 189-Motor will das Fahrzeug wegen der darin verbauten Abschalteinrichtung gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Das OLG hatte eine Nutzungsentschädigung angesetzt und dem Autokäufer 25.600 Euro zugesprochen. Dagegen haben sowohl der Autokäufer als auch VW Revision eingelegt.
Die beiden Fälle, die am 21. Juli anstehen (Az. VI ZR 367/19 und Az. VI ZR 354/19), kommen vom OLG Braunschweig, das beiden Klägern keinen Schadenersatz zugestanden hat. Am 28. Juli wird die Entscheidung über ein Urteil des OLG Oldenburg erwartet (Az. VI ZR 397/19), das VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt hat, Schadenersatz zu leisten sowie deliktische Zinsen zu zahlen. Die Nutzung des Fahrzeugs wurde dabei angerechnet.
Professor Dr. Marco Rogert
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
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