Im Rahmen des Gutachtens seien mehrere Abgastests durchgeführt worden. Das Ergebnis: das Fahrzeug erkennt, ob es sich auf einem Teststand befindet und ein Abgastest durchgeführt wird oder ob es im Straßenverkehr bewegt wird.
Dies geschieht durch eine Lenkwinkel- bzw. „Zykluserkennung“. Erkennt das Fahrzeug, einem Teststand, schaltet die Software in einen Modus, in dem die Abgas-Grenzwerte eingehalten werden. Auf der Straße stößt der Wagen dann ein Vielfaches der Grenzwerte aus.
Im vorliegenden Fall soll der Ausstoß an Stickoxiden um 24 Prozent und an Kohlenmonoxid sogar um 60 Prozent angestiegen sein. Im Ganzen soll der Ausstoß an Stickoxiden bei mehr als 80 mg/km - der Grenzwert beträgt 60 mg/km. Zudem soll der Ausstoß 300 Prozent über den Herstellerangaben von Audi gelegen haben.
Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
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Nach Angaben des SWR sollen sich Juristen des VW-Konzerns bereits mit möglichen Abschalteinrichtungen bei Audi-Fahrzeugen im Rahmen einer "Rechtlichen Bewertung Warmlaufprogramme" befasst haben. Auch dies läßt darauf schließen, dass bei Benzinern mit dem Automatikgetriebe AL 551 eine Zykluserkennung, sprich illegale Abschaltvorrichtung, vorliege.
Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert ist sich sicher, dass Audi hier ebenfalls eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut hat, um Modell kostengünstig auf den Markt zu bringen.
Der sich aus dieser Schädigung ergebende Schadensersatzanspruch wurde erst kürzlich vom Bundesgerichtshof bestätigt.
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