"Mit der Musterfeststellungsklage hat die Kanzlei Rogert & Ulbrich in Deutschland juristisches Neuland betreten und Rechtsgeschichte geschrieben: Erstmals konnten sich hundertausende Geschädigte gemeinsam gegen einen Großkonzern wehren“, erklärte Rechtswalt Tobias Ulbrich auf der Pressekonferenz letzten Freitag in Berlin. Sehen Sie sich unten die Live-Mitschnitte der Pressekonferenz an.
Professor Dr. Marco Rogert fügte hinzu: „Der Vergleich ist ein sehr gutes Ergebnis für eine maximale Zahl der geschädigten Kunden. Neben der Möglichkeit, sich direkt entschädigen zu lassen, hat sich der Volkswagen-Konzern verpflichtet, die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung zu übernehmen. So können sich alle in der Musterfeststellungsklage Registrierten informieren, ob sich der Vergleich in ihrem konkreten Einzelfall lohnt. Als führende Anwälte im Abgasskandal raten wir allen Betroffenen: Prüfen Sie genau, ob Sie das VW Angebot wirklich annehmen wollen." Hier finden Sie eine umfangreiche Informationsseite mit Häufig gestellten Fragen zum VW Vergleich und einem Schadensersatz-Rechner für betroffene VW-Kunden.
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
E-Mail: office@ru-law.de
Telefon: +49 (0) (0)211-73162760
Klaus Müller von der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt die drei Faktoren, welche eine sichere Abwicklung der Schadensersatz-Zahlungen gewährleisten.