Rückabwicklung statt Software-Update
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Daten zum Fahrzeug eingebenIn einem Urteil des LG Düsseldorf wurde die Rückabwicklung eines VW Tiguan 2.0 TDI angeordnet - Besonders brisant: Das Euro-5-Fahrzeug hatte in Folge eines Bescheids des Kraftfahrtbundesamtes vom 15.10.2015 ein Software-Update erhalten. Die Umweltfreundlichkeit des Fahrzeuges wurde dadurch allerdings nicht gewährleistet, eine Abschaltvorrichtung blieb weiterhin bestehen.
Trotz des Software-Updates, welches VW nach Anordnung des Rückrufes der betroffenen Fahrzeuge durchführte, schaltete sich die Abgasreinigung des betroffenen VW Tiguan 2.0 bei weniger als 10 Grad oder mehr als 32 Grad Außentemperatur ab, zudem wird sie bei Höhen von mehr als 1.000 Meter ebenfalls komplett deaktiviert. Das Gericht hat zugunsten des Klägers entschieden und festgestellt, dass die Volkswagen AG den Kläger in "einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt" hat.
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Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
E-Mail: office@ru-law.de
Telefon: +49 (0)211-310 638-0
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