Bislang haben nach Angaben von VW 200.000 der 262.000 anspruchsberechtigten Diesel-Käufer von VW-Dieselautos das Vergleichsangebot des Autokonzerns angenommen. Sie sollen in den nächsten Wochen Vergleichszahlungen zwischen 1.350 Euro und 6.250 Euro, je nach Fahrzeugalter und -modell erhalten. 21.000 Fälle werden noch geprüft.
Mit der Abwicklung der Vergleichsangebote hatte VW zuletzt massive Probleme. Vor allem um die Osterfeiertage gingen beim Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) über 2.000 Beschwerden ein: Das Service-Center und die Ombudsstelle seien nicht erreichbar gewesen, Auskünfte missverständlich oder falsch. Nach Angaben des Autokonzerns sollen diese Probleme inzwischen behoben sein.
Für alle Vergleichsberechtigten, die noch kein Angebot von VW erhalten oder das Angebot noch nicht akzeptiert haben, ergibt sich durch die Fristverlängerung eine neue Handlungsoption. Denn ab dem Tag an dem ein Vergleich mit VW geschlossen wird, beginnt eine 14-tägige Widerrufsfrist. Ist dies zum Beispiel der 24. April endet diese Frist am 8. Mai. In diesem Fall können die Betroffenen erst einmal das Verfahren gegen VW am 5. Mai vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abwarten. Hier steht eine Grundsatzentscheidung zu der Frage an, ob VW Dieselkäufer rechtswidrig getäuscht hat und ob das zusätzlich zum Schadenersatz einen Anspruch auf deliktische Zinsen begründet.
In der Vergangenheit haben bereits etliche Oberlandesgerichte, darunter das OLG Köln (Urteile vom 12.03.2020, Az. 18 U 129/19 und 25.03.2020, Az. 16 U 177/19) entschieden, dass VW Dieselkäufer mit dem Einbau der Abschaltvorrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Wenn sich der BGH dieser Rechtsauffassung anschließt – was viele Experten erwarten - macht es unter Umständen mehr Sinn, den bereits angenommenen VW Vergleich im Einzelfall form- und fristgerecht zu widerrufen oder gar nicht erst zu schließen und eine Individualklage einzureichen. Damit könnten sie deutlich mehr als die von VW angebotenen Zahlungen herauszuholen.
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
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