Als „Clean Diesel“ hatte Volkswagen seine Selbstzünder in den USA beworben. Doch sauber waren die mit unerlaubten Abschalteinrichtungen versehenen Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand. Im Realbetrieb auf der Straße stießen sie bis zu 40 Mal mehr Stickoxide aus als nach den strengen Vorgaben des Luftreinhaltegesetzes Clean Air Act erlaubt. Allein in den USA waren rund 585.000 Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Porsche von illegalen Software-Manipulationen betroffen.
Diese vorsätzlichen und systematischen Abgasmanipulationen ließen US-Behörden und Gerichte nicht durchgehen. Mit der Umweltbehörde EPA einigte sich der Konzern auf ein offizielles Schuldeingeständnis und einen Vergleich. Hinzu kamen weitere Strafzahlungen sowie Entschädigungen für getäuschte Autokäufer. Insgesamt belaufen sich die Rechtskosten für Volkswagen bislang auf rund 30 Milliarden Euro; der Löwenanteil entfällt auf Verfahren in den USA. In Deutschland hat der Autohersteller mit den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Vergleich in Höhe von 650.000 Millionen Euro geschlossen.
Für Volkswagen war der Fall mit dem EPA-Vergleich erledigt, nicht aber für die amerikanischen Behörden. Neben der Umweltbehörde hatten auch Bezirksregierungen einiger Counties den Autokonzern und den Zulieferer Bosch wegen Verstößen gegen regionale Umweltbestimmungen verklagt. Bosch hatte die Dosiersteuergeräte für die Softwaremanipulationen geliefert und wurde dafür sowohl in den USA als auch in Deutschland zu Strafzahlungen verpflichtet.
Die Klagen der US-Counties wurden von einem kalifornischen Gericht zunächst zurückgewiesen. Die Richter folgten der Argumentation des Volkswagen-Konzerns, dass der US-Kongress die Zuständigkeit für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Clean Air Act an die Umweltschutzbehörde EPA übertragen habe. Gegen diese Entscheidung riefen das Salt Lake City County (Utah) und das Hillsborough County (Florida) ein Berufungsgericht in Anchorage (Alaska) an. Die Richter entschieden, dass trotz der bereits geschlossenen Vergleiche zusätzliche Sanktionen der beiden Counties aus Florida und Utah zulässig seien.
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
E-Mail: office@ru-law.de
Telefon: +49 (0) 2234/219480
Das könnte VW einmal mehr teuer zu stehen kommen. Sollte die Entscheidung des Berufungsgerichts Bestand haben, könnten sich die Forderungen der beiden Counties auf rund 11 Milliarden US-Dollar pro Jahr belaufen – und weitere Klagen von Bezirksregierungen nach sich ziehen. VW will das Urteil nicht akzeptieren und notfalls vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ziehen.
Dr. Marco Rogert
Als führende Anwälte im Abgasskandal stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Auf unserer Website finden Sie stets aktuelle Informationen sowie eine Chronik der Ereignisse. Gerne prüfen wir Ihre individuellen Ansprüche und informieren Sie über die Möglichkeiten einer risikolosen Prozesskostenfinanzierung. Dafür sind wir von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 18 Uhr, unter der Rufnummer (0)2234/21 94 80 erreichbar.
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
E-Mail: office@ru-law.de
Telefon: +49 (0) 2234/219480