Durch den VW-Abgasskandal haben viele Diesel-Modelle auf dem Gebrauchtwagenmarkt massiv an Wert verloren. Verbraucher, die ihr Fahrzeug wegen des Abgasskandals mit Wertverlust verkaufen mussten, haben ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies bestätigen aktuelle Urteile des Landgerichts sowie des Amtsgerichts in Ingolstadt.
Sie können die Differenz zwischen dem Betrag, zu dem sie den Wagen verkaufen konnten und dem Betrag, den sie durch eine Schadensersatzklage, hätten bekommen können, ersetzt verlangen. Denn eine Rückgabe des Fahrzeugs an den haftenden Hersteller war nicht mehr möglich.
Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
E-Mail: office@ru-law.de
Telefon: +49 (0) 2234/219480
1. Betroffenes Fahrzeug: Audi (Q3)
2. Betroffenes Fahrzeug: Audi
3. Betroffenes Fahrzeug: Audi
abzüglich Vollkaskoversicherung: EUR 9.800
abzüglich Verkaufspreis: EUR 1.460
In allen drei Fällen spielte der Verkauf des Fahrzeugs für die Gerichte keine Rolle.
In allen drei Fällen sind die Kläger zu ihrem Recht gekommen. Audi als Hersteller der manipulierten Fahrzeuge wurde zur Zahlung von Schadensersatz wegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung verurteilt.
In allen drei Fällen bejahten die Richter die Verwerflichkeit des Handelns. Sie stellten fest, dass die Kläger die betroffenen Fahrzeuge nicht gekauft hätten, wenn sie von der Manipulation wüssten.
Der Verkauf der Wagen führe auch nicht zur Unbegründetheit der Klage. Die Gerichte betrachteten es einheitlich als unbillig, den Geschädigten zu untersagen, die Fahrzeuge anderweitig wirtschaftlich zu verwerten. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn das Fahrzeug grundlos unter Wert veräußert worden wäre, würden sie die Grenze ziehen. Der erzielte Kaufpreis war in allen vorliegenden Fällen realistisch.
Wenn Sie Ihr Dieselfahrzeug zu einem Spottpreis verkaufen müssten, weil durch den Abgasskandal die Nachfrage nach Dieselfahrzeugen eingebrochen ist, haben einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Hersteller. Lassen Sie Ihre Schadensersatzansprüche von Rogert & Ulbrich, der führenden Kanzlei im Abgasskandal, prüfen.
Als führende Anwälte im Abgasskandal stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Ihren Schadenersatzanspruch zur Seite und prüfen Ihre individuellen Ansprüche. Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten einer risikolosen Prozesskostenfinanzierung. Dafür sind wir von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 18 Uhr, unter der Rufnummer (0)2234/21 94 80 erreichbar.
Dr. Marco Rogert
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