Mehr als 1,2 Millionen Diesel-Fahrzeuge in England sind mit Software ausgestattet, die den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße verringern. Vor dem High Court of Justice in London ging es um die Frage, ob solche Einrichtungen zulässig sind oder nicht. Etwa 91.000 Käufer von Dieselautos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda hatten VW auf Schadenersatz verklagt.
Wie bereits zahlreiche Gerichte in den USA und Europa entschied auch das Londoner Gericht, dass diese Abschalteinrichtungen illegal sind (06.04.2020, Az. 2019 EWHC 783 QB). Indem VW mit Softwaremanipulationen den Ausstoß von schädlichen Stickoxiden auf dem Prüfstand soweit verringert, dass die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden, habe das Unternehmen wichtige Luftverschmutzungstests unterlaufen und dazu beigetragen, dass die Fahrzeuge übermäßig lungenschädliche Schadstoffe ausstoßen, so Richter David Waksman. Damit folgte der Richter der Argumentation der Klägeranwälte.
Für Gareth Pope von der Kanzlei Slater & Gordon, einen der Klägeranwälte, bestätigt das Urteil, was seine Mandanten schon lange wussten und entlarve „die Missachtung der EU-Emissionsvorschriften und der öffentlichen Gesundheit durch VW und sein Streben nach Profit“.
Ob und in welcher Höhe der Autokonzern den britischen Autokäufern Entschädigungen zahlen muss, wird in weiteren Verfahren entschieden. Trotz des Urteils bestreitet VW weiterhin, dass den Klägern überhaupt ein Schaden entstanden sei, und erwägt ggf. in Berufung zu gehen.
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
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