Ein weiteres häufig strittiges Thema ist die generelle Verjährung von Ansprüchen gegen die Autohersteller. Grundsätzlich gilt hier eine Frist von drei Jahren ab Bekanntwerden des Mangels. Diese wäre Ende 2019 abgelaufen. Allerdings kann die Frist erst beginnen, wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage möglich ist. Das u. a. VW bis heute bestreitet, dass Dieselkäufern überhaupt ein Schaden entstanden wäre, spricht gegen diese Verjährung. Es bestehen also noch gute Chancen, aber die Betroffenen sollten jetzt schnell handeln.
Jeder Fall im VW-Abgasskandal ist einzigartig. Deshalb sollte jeder Betroffene seine Ansprüche prüfen lassen. Auch wer jetzt ein VW Vergleichsangebot bekommen hat, sollten anwaltlich klären lassen, ob sich die Entschädigungszahlung wirklich lohnt. Denn das ist nicht immer der Fall.
Wir setzen uns für Sie ein – auch im Ausland
Als führende Kanzlei im Abgasskandal kämpfen wir für Ihr Recht. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie Ihren Schadenersatzanspruch schnell und unkompliziert berechnen. Wenn Sie sich für eine Individualklage entscheiden, vermitteln wir Ihnen bei Bedarf gerne eine Prozesskostenfinanzierung, die das finanzielle Risiko trägt. Im Übrigen vertreten wir Ihre Ansprüche auch vor ausländischen Gerichten. Ob in Österreich, Spanien oder in den Niederlanden: Europaweit haben wir bereits dafür gesorgt, dass unsere Mandanten von den Autokonzernen entschädigt wurden.
Bei Fragen erreichen Sie uns zurzeit nicht nur in der Woche, sondern auch am Wochenende von 9 bis 18 Uhr unter der Rufnummer (0)2234 / 21 94 80. Für eine in jeder Hinsicht sichere Kundenkommunikation setzt unsere Kanzlei auf die elektronische Online-Akte – so sind unsere Mandanten jederzeit über alle Prozessfortschritte informiert.