Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Zivilverfahren gegen den VW-Großaktionär Porsche SE entschieden, dass der Autozulieferer Bosch seine internen Unterlagen zur Offenlegung seiner Rolle bei der Abgasmanipulation nicht veröffentlichen muss. Der Richter begründete dies mit dem Verweigerungsrecht, auf das sich Bosch zuvor berief.
Danach kann der Zeuge aufgrund einer drohenden strafrechtlichen Verfolgung oder vermögensrechtlichen Verlusten von der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage befreit werden. Eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil zum Bundesgerichtshof schloss das Gericht aus.
Unklar ist, ob der Autozulieferer, der die Software für die manipulierten Diesel-PKW für den US-amerikanischen Markt herstellte, von der Manipulation wusste. Bosch hatte bisher darauf verwiesen, dass der VW-Konzern selbst für die genaue Programmierung der Software verantwortlich gewesen sei.
Trotzdem wurde im Februar ein Ermittlungsverfahren gegen Bosch wegen Verletzung der Aufsichtspflicht eingeleitet. Weiterhin wird gegen einige Bosch-Mitarbeiter wegen Beihilfe zum Betrug bei verschiedenen Autoherstellern ermittelt.
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