Bei 50 von insgesamt 189 getesteten Fahrzeugmodellen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im realen Fahrbetrieb einen höheren Ausstoß von Stickoxiden (NOx) festgestellt, als laut der gesetzlichen Vorgaben erlaubt ist. Damit überschreiten 65 Prozent der getesteten Baureihen die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte. Betroffen sind dabei Diesel-Fahrzeuge nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6.
Die Messergebnisse der Bundesbehörde bestätigen erstmals offiziell, dass weit mehr Automodelle auf der Straße die Stickoxid-Grenzwerte überschreiten, als bisher bekannt. Was heißt das für die Fahrzeuginhaber? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Grenzwerte bei normalem Betrieb auf der Straße einzuhalten sind. Alle Zulassungsvorschriften weisen darauf hin, dass nicht der Prüfstandsmodus entscheidend ist. Entscheidend ist vielmehr der Ausstoß an Emissionen im normalen Verkehr. Es ist davon auszugehen, dass bei jedem der im Test durchgefallenen Fahrzeuge unerlaubte Abschaltvorrichtungen eingesetzt wurden. Anders lässt sich die Diskrepanz nicht erklären, zwischen den Emissionen, die auf dem Prüfstand im Rahmen der Zulassung gemessen wurden und denen, die im Rahmen der Feldüberwachung durch das Kraftfahrzeug-Bundesamt gemessen wurden.
Was bedeuten diese Ergebnisse für die Betroffenen im Diesel-Abgasskandal? Nun ist klar, dass die Gefahr der Stilllegung bei diesen Fahrzeugen vom Tag der ersten Zulassung gegeben war. Als führende Kanzlei im Abgasskandal empfehlen wir allen betroffenen Fahrzeughaltern: Handeln Sie jetzt - und lassen Sie Ihre Rechtsansprüche prüfen!